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Themenstarter
Hallo Gemeinde,
Wurde schon x mal besprochen, kann aber nichts mehr finden.
Wie groß waren noch mal die Mindestmaße die z.B. eine Unterlegplatte o.ä. vorn und seitlich überstehen muss, wenn Holzböden vorhanden sind?
Sorry - bin wahrscheinlich zu blöd zum suchen.........
Grüße
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Veröffentlicht : 03/04/2007 8:30 a.m.
moin scheune.
platte: 30 cm links und rechts vom brennraum, 50 cm nach vorne.
zusaetzlich sicherheitsabstand von 80 cm nach vorne zu brennbaren gegenstaenden.
Veröffentlicht : 03/04/2007 8:45 a.m.
Themenstarter
Danke,
ich tätowiere es mir jetzt auf den Unterarm .....
Veröffentlicht : 03/04/2007 12:31 p.m.


