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Aspiromat mit Zulassung?

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Hallo!

Ich wollte mir eventuell einen Aspiromat zulegen, weil wir im Haus ein Lüftungssystem haben, welches selbst bei kaltem Kamin dazu führt, daß der Geruch kalter Asche manchmal ins Haus gelangt.
Ich fand den AirMaster und V-Master, wobei nur der AirMaster ein bauaufsichtliches Prüfzeugnis hat. Das ist schade, denn der V-Master sieht viel besser aus.

Also rief ich meinen Schornsteinfeger an und erzählte ihm davon. Er fragte dann "hat der AirMaster auch eine Zulassung?" und ich wiederholte, daß er doch das Prüfzeugnis hat. Er meinte, man bräuchte aber auch eine Zulassung. Kapiere ich nicht!
Dann fand ich noch ein Teil namens Windkat, der sich nicht dreht, aber auch den Zug verbessert bzw dafür sorgt, daß im Schornstein kein Überdruck entstehen kann. Auch hier wird auf der Webseite vom bauaufsichtlichem Prüfzeugnis gesprochen, zusätzlich gibt es dort einen Auszug aus EN 13384 - 1:2002 Abs. 5.10.4 Winddruck, der offenbar solche Geräte ganz allgemein zulässt.
Wie verhält es sich nun? Brauche ich mehr als nur das Prüfzeugnis?
Kennt Ihr noch andere Modelle?

Gruß,
Thorsten

 
Veröffentlicht : 30/01/2009 1:53 pm
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