Hallo,
bei uns ist der 10 Meter lange Aussenkaminn schief montiert worden. Es sind mehrere AnschlĂŒsse vorhanden. So wie ich das sehr kann das bautechnisch wohl nicht mehr geĂ€ndert werden, da die WanddurchbrĂŒche ja schon gebohrt sind und auch nicht genug Spiel in den Bohrungen vorhanden ist. Was kann man tun? Muss man das so akzeptieren? PreisnachlaĂ?
GruĂ pitschendopp
Wer macht sowas??
Eine Schleudertruppe von My-Hammer oder ein Schornsteinfachbetrieb aus der Umgebung???
hallo,
nein, kein schleudertrupp aus my-hammer. ein mittelgroĂer fachbetrieb.
die geschichte ist alles andere als gĂŒnstig. haben lieber ein höheres angebot genommen, in der hoffnung.....und nun das. :-((
gruĂ p.
hallo,
da die kernbohrungen nicht lotrecht untereinander sind wird eine behebung des schadens wohl nicht infrage kommen.
auch ein rĂŒckbau wird wohl, aufgrund von wĂ€rmedĂ€mmung an der aussenwand und im inneren verklinkerte wĂ€nde eher schwierig.
da bleibt dann nur noch schadenersatz, aber von wieviel % des auftragsvolumen spricht man da?
gruĂ p.
Hallo Pitschendopp,
da ich beruflich mit solchen Dingen zu tun habe, kann ich folgendes zu Deinem Problem sagen:
Ob es fĂŒr die Masshaltigkeit von AuĂenkaminen eine DIN-Vorschrift gibt, weiĂ ich nicht. Ich gehe davon aus, dass eine Massabweichung von etwa 10 mm pro Meter akzeptiert werden muss. Das beutet aber nicht, dass bei 10 Meter 50 mm akzeptiert werden mĂŒssen, sondern vielleicht eher ca. 25 mm. Dies ist angelehnt an die Vorgaben fĂŒr Hochbautoleranzen.
Ich gehe davon aus, dass grundsĂ€tzlich lediglich ein optischer Mangel und kein technischer Mangel besteht. Sofern die Abweichung so gering ist, dass sie bei "ĂŒblicher Betrachtung" (also bei enstprechendem Abstand zum Haus) nicht erkennbar ist, ist nicht eindeutig zu entscheiden, ob ein Mangel vorhanden ist. Ich wĂŒrde dann eher sagen, dass kein Mangel vorhanden ist.
Ein optischer Mangel kann beseitigt oder durch Minderung - wenn das beide Parteien vereinbaren - abgegegolten werden. Falls ein Mangel nicht mit fĂŒr den Auftragnehmer zumutbaren Aufwendungen besitigt werden kann und dem Auftraggeber zugemutet werden kann, diese optische BeeintrĂ€chtigung zu akzeptieren. ist eine Minderung zu vereinbaren. Die Höhe der Minderung richtet sich nach einer Tabelle, die in Fachliteratur zu finden ist.
Ein technischer Mangel muss immer beseitigt werden, unabhĂ€ngig davon, welche Aufwendung hierfĂŒr entstehen.
Wenn Ihr Euch einig seid, dass ein Mangel vorhanden ist wĂŒrde ich versuchen, eine Minderung zu vereinbaren. Vielleicht wĂ€re da bei einem Auftragswert von 2.500,- so 100,- angebracht.
Anderfalls kann Dir nur ein Gutachter helfen....aber ob das der richtige Weg wÀre, möchte ich bezweifeln.
Ich hoffe, dass ich Dir helfen konnte.