Hallo,
1997 wurde an der Aussenseite des Hauses ein Jeremias Kamin sowie ein Jydepejsen Kaminofen eingebaut.
Der Jydepejsen Kaminofen mit 8 kW Nennwärmeleistung darf nach aktueller Rechtslage (BlmSchV Stufe 2) nicht mehr betrieben werden.
Der bisherige Kaminofen soll durch einen Kaminofen mit 7 kW Nennwärmeleistung ersetzt werden, der BlmSchV Stufe 2 einhält.
Kaminofen-Verkäufer: Es besteht Bestandschutz für den Kamin.
Kaminbauer sagt: Wenn der Kaminofen getauscht wird besteht kein Bestandsschutz mehr, es gelten die aktuellen Vorschriften
der BlmschV Stufe 2, insbesondere hinsichtlich der Abstände Abgasabführung Austritt zu anderen Häusern. Der bestehende
Kaminofen dürfe durch eine teure Abgasreinigung (Partikelfilter) weiterbetrieben werden.
Zuständiger Schornsteinfeger: Hat keine konkrete Meinung dazu.
Google sagt das: "Ja, bei Abgasanlagen im Bestand gibt es in Deutschland in der Regel Bestandsschutz, besonders bei festen Brennstoffen oder beim Austausch von Gasgeräten, solange die Anlage vor bestimmten Stichtagen (z.B. 01.01.2022 für neue BImSchV-Regeln) in Betrieb genommen wurde und keine wesentlichen Änderungen erfolgen; vorhandene Schornsteine dürfen oft weiter genutzt werden, aber neue Regeln für Luft/Abgasführung (z.B. C4-Geräte) können Ausnahmen zulassen, die einen aufwendigen Nachweis erfordern."
Andere Quelle
https://www.ttc-abgastechnik.de/fileadmin/user_upload/Ableitbedingungen_11_2021_TTC_E-Mail-Versand.pdf
Vielen Dank für Hinweise/Erfahrungen dazu und Viele Grüße,
Tom
Sie dürfen Ihren Jydepeiysen Kaminofen weiterbetreiben, wenn folgende Emissionsgrenzwerte nicht überschritten werden. CO 4 Gramm/ m³ und Feinstaub 150mg/m3, Das ist geregelt im § 26 Absatz 1 und 2 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. Wenn es vom Hersteller keinen Nachweis gibt( Prüfgutachten eines Feuerstättenprüfinstitut ) dann kann der Schornsteinfeger eine kostenpflichtige Abgasmessung machen. Ergibt die das die Grenzwerte eingehalten werden, dürfen sie den Ofen weiterbetreiben. Wenn diese Emissionsgrenzwerte nicht eingehalten werden haben Sie 2 Möglichkeiten.
1. Ofen mit einem Partikelfilter nachrüsten. das halte ich bei einem Ofen der 29 Jahre alt ist für unwirtschaftlich.
2. Ofen außer Betrieb nehmen.
Der Austausch des Kaminofen führt nicht zum Ende der Betriebserlaubnis für den Schornstein/ Kamin. Das ist eindeutig im Gesetz formuliert. Da verfügt Ihr Kaminbauer nicht über fundierte juristische Kenntnisse zum Sachverhalt.
Wenn Ihr Schornsteinfeger dazu keine konkrete Meinung hat, benötigt der dringend eine Fortbildung. Das muß ein Schornsteinfeger juristisch fundiert erklären.
MfG Dieter Klaucke
Vielen Dank für den Beitrag
Fragt sich, wie der Text in der schon angegebene Quelle
mit
"Bestandsschutz:
Bestehende und vor dem 01.01.2022 in Betrieb genommene Abgasanlagen genießen
Bestandsschutz, d.h. Austausch einer Feuerstätte , wie z.B. eines Kaminofens.
Auch der Austausch einer Feuerstätte für flüssige oder gasförmige Brennstoffe durch eine
Festbrennstofffeuerung (z.B. moderne Biomasseheizung) erfordert keine Änderung der
Abgasführung.
Die Abgasanlage muss jedoch die Anforderungen der jetzigen Regelung erfüllen:
Mündung 0,4m über First oder
1 m senkrecht zum Dach für Dachneigungen bis 20° bzw. 2,30 m waagrecht zur Dachfläche
bei Dachneigungen über 20°
Bis zu einer Gesamtwärmeleistung von 50 kW muss in einem Umkreis von 15 m die
Oberkanten von Fenstern, Türen etc. um mindestens 1 m überragt werden. Der Umkreis
vergrößert sich um 2 m je weitere angefangene 50 kW bis auf höchstens 40 m."
zu bewerten ist.
Hallo,
meines Wissens nach besteht Bestandsschutz bei Kaminofen und Schornsteinen nur wenn man die Anlage unverändert weiterbetreibt. (vorausgesetzt diese haben nachweislich einen Bestandsschutz)!
Der Bestandsschutz bei einem Kaminofen erlischt, wenn man diesen Räumlich verstellt (vom Schornstein trennt und an einer anderen Stelle (Adresse) aufstellt).
Der Bestandsschutz beim Schornstein erlischt sowohl wenn man diesen Räumlich verstellt, aber auch wenn man vom Schornsteinfeger den abmeldet (stilllegt)! Den danach muss dieser nach den neuen Verordnung abgenommen und zugelassen werden.