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Contura 620T Style (Speckstein) – bei jedem Anheizen chemischer Geruch aus oberen Ritzen – wer kennt das?

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(@contura-620t-style)
Beiträge: 1
New Member
Themenstarter
 

Hallo zusammen,

ich habe im letzten Jahr 2024 den Contura 620T Style (mit Specksteinverkleidung) gekauft. Von Dezember bis März hatte ich bei jedem ersten Anheizen immer wieder einen starken, chemischen Geruch.

Daraufhin wurde der Ofen komplett vom Hersteller getauscht, also wirklich alles neu: Ofen + Specksteinverkleidung

Jetzt steht das Austauschmodell da und leider habe ich genau das gleiche Problem wieder.
Der Geruch kommt definitiv aus dem Ofen selbst, nicht vom Rauchrohr. Besonders in den ersten 10 Minuten nach dem Anheizen entwickelt sich ein beißender, chemischer, schwer zu beschreibender Gestank. Danach wird es besser.

Ich habe den Ofen mehrfach ordentlich eingebrannt (über drei Stunden mit bis zu 3 kg trockenem Buchenholz bei voller Luftzufuhr). Der Geruch tritt trotzdem jedes Mal aufs Neue auf.

Direkt am Rauchrohr riecht es nicht. Der Geruch scheint oberhalb der Brennkammer aus den Ritzen unter der oberen Specksteinplatte zu entweichen. (siehe Foto)

Ich vermute, dass es sich um nicht vollständig ausgehärtete Kleber, Lacke oder Dichtmassen handelt, die bei jedem Aufheizen wieder leicht ausgasen.

Meine Fragen an euch:
– Kennt jemand dieses Problem: speziell beim Contura 620T oder einem ähnlichen Contura-Modell?
– Hat jemand eine Lösung gefunden, wie man das dauerhaft beseitigen kann?

Ich freue mich wirklich über jeden Hinweis oder Erfahrungswert.
Langsam verzweifle ich etwas. Der Ofen läuft super, aber dieser chemische Geruch beim Start nimmt mir die Freude am Heizen.

Viele Grüße


 
Veröffentlicht : 28/10/2025 7:32 pm
(@sichererofenkauf)
Beiträge: 456
Honorable Member
 

Der Geruch, wenn er vom Ofen kommt ist ein Sachmangel nach § 434 BGB, Bürgerlichen Gesetzbuch. Ist mir auch bekannt von anderen Öfen.  Sie haben als privater Käufer gegenüber dem Verkäufer/ Händler  ein 2 Jährige Sachmängelhaftung auch noch bezeichnet als Gewährleitung. Da der Ofen schon mal ausgetauscht wurde, hat der Verkäufer versucht den Sachmangel zu beseitigen. Das ist ja bisher nicht gelungen.

Nach der Warenkaufrichtlinie die seit dem 01.01.2022 in Deutschland gilt, hat der Verkäufer NUR noch einen Versuch den Sachmangel zu beseitigen. Das ist ihm ja nicht gelungen. Jetzt haben Sie das Recht vom Kaufvertrag zurück zutreten. Das heißt der Händler muss den Ofen zurücknehmen und den Kaufpreis inkl. Lieferkosten und die Kosten des Anschluß an den Schornstein erstatten, wenn er den Ofen angeschlossen hat. Das sollten Sie dem Händler unbedingt schriftlich mitteilen, per Mail aber zusätzlich per Brief per Einschreiben mit persönlicher Übergabe. Setzen Sie dem Händler dafür eine Frist von 14 Tagen. Der Händler ist Ihr Vertragspartner nicht Contura. Sollte der Händler nicht darauf eingehen oder den Sachmängelanspruch ablehnen und Sie haben eine Rechtsschutzversicherung, die Vertragsrecht abdeckt sollten Sie sich sofort einen Fachanwalt für Vertragsrecht nehmen. Die Rechtslage ist hier eindeutig.

 

MfG Dieter Klaucke


 
Veröffentlicht : 29/10/2025 9:12 am
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