Hallo,
wir betreiben seit 1996 eine Gastherme und einen Kaminofen an einem außen liegenden Jeremias Schornstein. Der Kaminofen muss ersetzt werden, da er die aktuelle BlmschV Stufe 2 nicht erfüllt. Der Ofenbauer nach einer Vor-Ort-Besichtigung äußert Zweifel, ob der Schornstein so bleiben kann, er müsste wohl verlängert werden. Erst wenn der Schornsteinfeger dazu Stellung genommen habe wolle er den Kaminofen anbieten. Der Schornsteinfeger deutet zwar Bestandsschutz an, bringt aber gleichzeitig eine "15m Umkreis-Regelung" auf's Tablett:
https://www.ofenseite.com/schornsteinhoehe-und-abstand
Soweit ich das verstehe muss unser Kamin der BlmSchV Stufe 1 und Stand 2010 entsprechen
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/__19.html
Da nur der Kaminofen geändert wird (von Nennwärmeleistung 8 KW nach 7 KW) kann ich nicht erkennen, wie die 15m Umkreis-Regelung bei uns Anwendung finden soll.
Für einen weiterführenden Hinweis bin ich dankbar.
Viele Grüße
Tom