Hallo Ebonita,
vielen Dank für deine Info, bin vorgestern auf die Seite vom Ofenstudio in Siegburg gestossen! Werde nächste Woche mal vorbeifahren und mich umschauen!
Natürlich kann es auch ein anderer Ofen sein, es muss nicht unbedingt ein Nibe sein!
Es muss einfach ein gutes Preis/Leistungsverhältnis sein!
Gruss
Thomas
Wir haben bei so einem Ofen einen Transportschaden. Verspätet geliefert. Dadurch keine passende Zeit zum Nachgucken und Reklamieren. Die Glastür kostet 789,- €. (siebenhundertneunundachtig). Bezug des Ersatzteils nur über Händler.
Ein Transportschaden fällt unter die gesetzliche Sachmängelhaftung- Klausen in den AGB von Händlern wo steht: Ein Transportschaden muss unverzüglich oder innerhalb von z.B. 14 Tagen gemeldet werden sind rechtswidrig. Als privater Endverbraucher haben Sie 2 Jahre zeit den Transportschaden zu melden, weil ein Transportschaden fällt immer unter die gesetzliche Sachmängelhaftung. Teilen sie das dem Händler umgehend mit. Sollte der darauf nicht reagieren oder sich weigern und Sie haben eine Rechtsschutzversicherung die das abdeckt, nehmen sie sich sofort einen Fachanwalt für Vertragsrechtsschutz. Der Transportschaden ist ein Sachmangel nach § 434 BGB Bürgerlichen Gesetzbuch.
MfG Dieter klaucke