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Info der Schornsteinfeger Deutschlands

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Gebrauchten Kaminofen kaufen

Sollten Sie sich für einen gebrauchten Kaminofen interessieren, sprechen Sie am besten vorher mit Ihrem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger und klären, ob der von Ihnen ausgewählte Ofen die gesetzlichen Vorgaben einhält und am gewünschten Standort angeschlossen werden kann. Lesen Sie hier mehr zu den Anforderungen an den Standort. Bevor Sie einen Kaminofen in Betrieb nehmen, muss der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger den Ofen abnehmen und seine sichere Benutzbarkeit bescheinigen. Er überprüft die Zulassung, den fachgerechten Anschluss, die Ableitbedingungen sowie die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen.

Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger suchen

Beachten Sie: Da ältere Feuerstätten häufig technisch veraltet sind, erfüllen sie nicht immer die gesetzlichen Anforderungen gemäß 1. BImSchV an Emissionen und Mindestwirkungsgrad. Sie können zudem nicht direkt sichtbare Mängel aufweisen, die die Sicherheit beeinträchtigen. Eine Orientierungshilfe bietet nachfolgende Checkliste.

Checkliste für den Ofenkauf

CE-Zeichen und Typenschild

Der Kaminofen muss mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein. Üblicherweise finden Sie dieses auf dem Typenschild (es sollte in deutscher Sprache verfasst sein). Von gebrauchten Kaminofen ohne Typenschild sollten Sie die Finger lassen. Das CE-Zeichen bestätigt die Konformität mit den einschlägigen Normen und ist erforderlich, damit Produkte auf dem europäischen Markt bzw. in Deutschland in Umlauf gebracht werden dürfen. Achten Sie außerdem auf eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache.

Nach Mängeln schauen bzw. fragen

Gebrauchte Kaminöfen haben häufig schon einige Betriebsstunden hinter sich, so dass Mängel nicht auszuschließen sind, die auf den ersten Blick nicht auffallen. Beispiele dafür sind defekte Dichtschnüre in den Türen des Ofens oder defekte Verbrennungsluftregler. Beides sind wichtige Bauteile, die einen sicheren und emissionsarmen Betrieb der Feuerstätte gewährleisten.

Sind Ersatzteile verfügbar?

Bestimmte Teile lassen sich durchaus nachbestellen. Dazu sollte allerdings zuvor dringend überprüft werden, ob der Hersteller des Kaminofens noch Ersatzteile liefern kann oder ob es diesen überhaupt noch gibt.

Emissionswerte und Mindestwirkungsgrad

Zu den Angaben, die Sie für die spätere Abnahme durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger benötigen, zählen die Emissionswerte und der Mindestwirkungsgrad. Die Angaben finden Sie in der Regel auf dem Typenschild oder in den Unterlagen des Herstellers. Ein Beispiel: Ein klassischer Kaminofen mit Flachfeuerung nach DIN EN 13240 darf einen Staubgehalt von 0,04 g/m3 und einen Kohlenmonoxidgehalt von 1,25 g/m3 nicht überschreiten. Der Wirkungsgrad muss bei mindestens 73 % liegen.

WICHTIG: Für gebrauchte Kaminöfen gelten bei einer Neuerrichtung die strengeren Emissionsgrenzwerte der Stufe 2 nach 1. BImSchV.

Angaben online suchen

Bei einigen älteren Öfen kann es vorkommen, dass die Emissionsangaben auf dem Typenschild in der Einheit "%" angegeben sind. Diese Angaben müssten in g/m3 umgerechnet werden. Entweder fragen Sie direkt beim Hersteller nach oder Sie recherchieren selbst in der Datenbank des Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik: https://cert.hki-online.de/geraete . In dieser Datenbank sind Produktdaten vieler Altanlagen hinterlegt, die als Nachweis für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen genutzt werden können.

Hier Zusatzinformationen von mir.

1. Das CE Zeichen sagt nicht das die Einzelraumfeuerungsanlage ERFA die 2. Stufe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. erfüllt. Das befindet sich z.B. auch auf Kaminöfen die NICHT die 2. Stufe der BImSchV. erfüllen.

2. auf vielen Typenschildern befinden sich NICHT Angaben zu Emissionswerten und Mindestwirkungsgraden .Auch ist auf den Typenschildern nur sehr selten das Baujahr oder das Datum der Typprüfung vermerkt. Oder verschlüsselt.

3. ALLE ERFA außer Badeöfen aus DDR Produktion dürfen in Deutschland nicht mehr in Betreib genommen werden. Weil zu DDR Zeiten die BImSchV. in der heutigen Form noch nicht bestand und ERFA aus DDR Produktion keinen Nachweis haben das sie die heutigen Normen erfüllen. Diese ERFA sind ja min. 31 Jahre alt. Es gibt im Widervereinigungsvertrag zwischen der BRD und der DDR auch keine Regelung das ERFA aus DDR Produktion unbegrenzt weiter betrieben werden dürfen. Die letzten ERFA aus DDR Produktion mußten bis zum 31.Dezember 2020 außer Betreib genommen werden, wenn sie mehr als 4Gramm CO/m³ und mehr als 150 mg/m³ Feinstaub emittieren. 2020 waren diese DDR ERFA aber min. 30 Jahre alt. Trotzdem werden immer noch jedes Jahr tausende DDR ERFA nur bei ebay.de und ebay-kleinanzeigen.de angeboten.

Die Ursache dafür: Die Verkäufer kennen nicht die Rechtslage oder versuchen für Ihren Schrott noch Geld zu bekommen.

Die DDR hat auch Kaminöfen gebaut und diese in den Westen ( auch in die Bundesrepublik) exportiert, die dann über z.B. Quelle verkauft wurden.

VORSICHT: es werden auch bis zu 60 Jahre alte Heizungsanlagen aus DDR Produktion zum Kauf angeboten.

Und hier noch einmaldie Rechtslage erklärt:

Eine ERFA die NICHT die heutige Norm der BImSchV. erfüllt hat einen Sachmangel nach § 434 und 437BGB.

Auf jeden Sachmangel muß ein Verkäufer bereits DEUTLICH im Angebotstext hinweisen. Tut er das nicht oder nicht rechtskonform( was 95% der Verkäufer nicht machen) hat der Käufer ein 2 Jährige Sachmängelhaftung , auch noch als Gewährleistung bezeichnet und der Käufer kann die ERFA an den Verkäufer zurückgeben und der Verkäufer muss den Kaufpreis erstatten und sämtliche Kosten der Abholung oder Lieferung. Das ist alles so im BGB und der Rechtsprechung dazu geregelt. Das wissen die Mehrheit der Käufer und Verkäufer nicht. Weil sie nicht über fundierte juristische Kenntnisse verfügen.

Außerdem ist der Betrug nach § 263 StGB Strafgesetzbuch entstanden und meistens liegt auch die vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung vor nach § 826 BGB.

MfG

Dieter Klaucke

 
Veröffentlicht : 18/06/2021 8:49 am
(@schloti)
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Der direkte Link wäre gut.

Ich finde den Artikel weder auf den Seiten des ZIV ( Arbeitgeber) noch ZDS ( Arbeitnehmer)

 
Veröffentlicht : 20/06/2021 8:40 am
(@)
Beiträge: 1105
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Themenstarter
 

findet man unter www.schornsteinfeger.de gebrauchte Feuerstätten

MfG Dieter klaucke

 
Veröffentlicht : 20/06/2021 11:10 am
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