Betreff: Supra Kamineinsatz F160VL (Obernai/Frankreich) – Emissionsnachweis für BImSchV-Prüfung gesucht
Hallo zusammen,
ich habe einen Kamineinsatz der französischen Firma Supra (Obernai, 67210) eingebaut. Auf dem Typenschild steht:
- Typ: F160VL
- Seriennummer: N° 188285
- Nennwärmeleistung: ca. 12 kW
Das Gerät ist in Brandenburg installiert. Mein Schornsteinfeger hat mich informiert, dass eine Prüfung ansteht, bei der die Abgaswerte meines Kamins nachgewiesen werden müssen, um über die weitere Betriebserlaubnis zu entscheiden. Hintergrund ist die 1. BImSchV, Stufe 2.
- Grenzwerte Stufe 2: max. 0,15 g/m³ Feinstaub und max. 4 g/m³ CO
- Übergangsfristen je nach Baujahr/Typprüfung:
- vor 1.1.1995 → Frist bereits 2020 abgelaufen
- 1.1.1995–21.3.2010 → Frist endete 31.12.2024
- ab 22.3.2010 → muss von Anfang an Stufe 2 erfüllen
- Nachweis möglich über: Herstellerbescheinigung/Datenblatt, Eintrag in der HKI-Gerätedatenbank (cert.hki-online.de), oder ersatzweise eine kostenpflichtige Vor-Ort-Messung durch den Schornsteinfeger
Mein Problem: Mein Modell (F160VL) ist in der HKI-Datenbank nicht gelistet, und ich finde auch sonst keine offizielle deutsche Gebrauchsanweisung oder ein technisches Datenblatt mit den Emissionswerten. Eine offizielle deutsche Supra-Niederlassung gibt es meines Wissens nicht; ich habe daher direkt über das Ticketsystem von Supra (support.supra.fr) angefragt und die Antwort erhalten, dass für das Modell keine Daten verfügbar sind.
Meine Fragen an euch:
- Hat jemand zufällig genau dieses Modell (Supra F160VL) und kennt die Emissionswerte oder besitzt ein Datenblatt / Gebrauchsanweisung?
- Hat jemand Erfahrung damit, wie man von Supra am schnellsten an technische Unterlagen kommt?
- Diese Daten habe ich in Erfahrung gebracht, glaubt ihr diese reichen dem Schornsteinfeger?Danke schon mal für jeden Hinweis!
Nicht alle Ofenhersteller haben sich in der HKI Datenbank registriert..
Weil das ist freiwillig.
Die 1.Stufe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. galt vom 22.3.2010.- 31.12.2014.
Die 2.Stufe gilt seit dem 1.1.2015.
Wenn ihr Ofen vor dem 22.3.2010 am Schornstein angeschlossen wurde und Sie ihn weiterbetrieben wollen, geht das nur wenn diese 2 Imissonswerte eingehalten werden:
CO 4Gramm/ m3
Feinstaub 150 mg/m3
In der 2.Stufe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1 BImSchV gelten ganz andere strengere Imissonswerte.
Da es vom Hersteller keinen Nachweis gibt, das diese Imissonswerte erfüllt werden, haben Sie nur zwei Möglichkeiten.Ihr Schornsteinfeger macht eine kostenpflichtige Abgasmessung.
Ergibt diese das beide Imissionsgrenzwerte eingehalten werden, dürfen Sie den Ofen weiterbetrieben.
Ergibt die Abgasprüfung das ein oder beide Imissionsgrenzwerte nicht eingehalten werden haben Sie nur noch die Möglichkeit den Ofen mit einem Partikelfilter nachzurüsten.Wenn sie das nicht wollen, müssen sie den Ofen außer Betrieb nehmen.
Alles geregelt im §26 Absatz 1-3 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV.
MfG Dieter Klaucke
Vielen Dank für die Informationen!