Hallo zusammen,
ich habe gerade auf der Suche nach einer Lösung dieses Forum gefunden.
An einem Schornstein sind 2 Mietparteien (Erdgeschoss und 1.OG) mit jeweils einem Kaminofen angeschlossen. Keine weitere Nutzung durch Heizung o.ä..
Im Erdgeschoss kann man zuschauen wie das Holz verbrennt. Bei geschlossener Drosselklappe rauscht die Hitze zum großen Teil durch den Schornstein. Insbesondere, wenn im 1OG auch geheizt wird.
Der zust. Meisterfeger sagt, dass ein Zugbegrenzer nicht zulässig ist.
Ist das so richtig?
Welche Möglichkeit der Zugbegrenzung/Regulierung gibtves in diesem Fall??
ich hoffe in diesem Bereich richtig zu liegen und bedanke mich für eure Bemühungen.
gruss
Hajo
Hallo, bei mir ist es ähnlich. Der Werkstattofen im Keller benötigte eine zusätzliche Drosselklappe, damit er das Holz normal verbrennt. Ob ein Zugbegrenzer hier gesetzlich erlaubt ist, weiß ich nicht. Der Begrenzer würde den Schornsteinzug für beide Öfen beeinflussen. Der Zug für Dein Ofen im OG wäre dann evtl. nicht ausreichend. Bei Dir ist, wie ich es verstanden habe, bereits eine zusätzliche Drosselklappe am Rauchrohr des Ofens im EG verbaut. Diese lässt im geschlossenem Zustand noch zuviel Rauchgas durch. Hier würde ich prüfen, ob es eine Drosselklappe mit geringerer Bypassöffnung gibt. Deine Türdichtungen hast Du sicherlich schon überprüft. Vielleicht kannst Du bei den Rohrbögen, sofern vorhanden, noch tricksen. Probier solche mit "spitzen" Ecken für mehr Zugwiderstand. Ach ja, alle Veränderungen an der Abgasanlage vorher natürlich vom Schorni absegnen lassen...