Habe mich für einen Justus Norta entschieden. Leider ist nach einer Woche schon die Schamottplatte im Feuerraum gerissen. Hab mal mal nach einem Kundendienst von Justus gegoogelt, der nächste ist von Aalen ca 50 km entfernt. Kann den Service jeder Ofenbauer durchführen ? Man braucht ja die Service Pin. Bei Justus wurde mir zum Thema Kundendienst mitgeteilt, dass der Ofen so eingestellt ist, dass er nur aufgebaut werden muss und erst nach einer bestimmten Anzahl von Betriebsstunden einen Servicetechniker zur Wartung und Zurücksetzung mit Pin benötigt. Nur die rechtzeitige Wartung wäre für die Garantie entscheidend. Das ist alles sehr schwammig, da im Serviceheft steht, eine Inbetriebnahme soll durch eine Fachfirma ausgeführt werden.
Hat jemand Erfahrung mit Wartung, Garantie oder Gewährleistungsabwicklung durch Justus und mit der Service Pin.
wozu einen Techniker - die Platte könntest selbst austauschen. die sind nur eingelegt. Feuerberührte Teile sind meist in der Garantie/Gewährleistung ausgeschlossen. aber man kann es mit dem Händler probieren.
Eine Garantie und Sachmangelhaftung auch noch als Gewährleistung bezeichnet sind unterschiedliche juristische Dinge
Eine Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers eines Produkt oder Importeur oder Händler
In den Garantiebedingungen der Ofenhersteller sind Verschleißteile, wie Schamottesteine, Dichtungen immer ausgenommen
Eine Sachmangelhaftung/ Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt in Deutschland 2 Jahre für Neuteile, wenn der Käufer ein Endverbraucher, privater Käufer ist Die Sachmangelhaftung muss immer der Händler gegen.Das kann auch der Hersteller sein.Auch Verschleissteile fallen unter die Sachmangelhaftung.
Dazu ein Beispiel das was jeder kennt.Auf ein neues Auto haben Sie eine 2 Jährige Sachmangelhaftung
Auch auf die Bremsscheibe.Aber nicht auf den Verschleiß der Bremsscheibe, weil Bremsscheiben Verschleißteile sind Gibt der Autohersteller oder Importeur eine Garantie auf das Auto, gilt diese Garantie niemals auf den Verschleiß von Verschleissteilen.
Einen Sachmangelanspruch müssen Sie immer bei dem Händler geltend mach.
Für einen Garantieanspruch wenden Sie sich an dem der die Garantie für gibt.
In der Regel führt ein Händler die Garantieansprüche aus
Aber wichtig: die Garantiebedingungen kann der jenige bestimmen der sie gibt
Aber eine Garantie ersetzt nicht den Anspruch der Sachmangelhaftung.
Und seit dem 1.1.2020 gilt in Deutschland die Warenkaufrichtlinie und die schreibt vor was in einer Garantie geregelt werden muss.
Wer gibt sie?
Was umfasst sie?
Wo gilt sie?
Welche Teile sind von der Garantie ausgenommen?
Welche Kosten werden vom Garantiegeber nicht übernommen und müssen Sie als Verbraucher bezahlen.?
Alles sehr komplex.
Die meisten Ofenhersteller haben auch heute im November2025 keine Rechtskonformen Garantiebedingungen.
Ein Thema das immer wider zu Missverständnissen führt
Der Grund: die Mehrheit der privaten Endverbraucher kennen nicht den juristischen Unterschied zwischen einer Garantie und Sachmangelhaftung.
Diese beiden Begriffe werden immer wieder verwechselt.
Aber auch viele Ofenhersteller beherrschen nicht die Regeln einer Garantie.
Auch das habe ich hier im Forum schon vor Jahren fundiert erklärt.
MfG Dieter Klaucke