Rösler Vulkan 65/50...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Rösler Vulkan 65/50 und BImSchV

7 Beiträge
5 Benutzer
0 Reactions
7,195 Ansichten
(@)
Beiträge: 2
New Member
Themenstarter
 

Hallo zusammen,

ich habe einen alten eingebauten "Rösler Vulkan 65/50" Kamin von ~1990 und wurde vom Schornsteinfeger darauf hingewiesen, dass dieser nur noch bis Ende 2020 zu betreiben wäre.

Ohnehin kommt dieser Kamin nur selten zum Einsatz, aber ihn jetzt zu tauschen wäre etwas schade und ich würde das gerne noch hinauszögern.

Jetzt sieht die 1. BImSchV in § 26 eine Ausnahme für "offene Kamine" vor:

Ein "offener Kamin" ist definiert als "Feuerstätte für feste Brennstoffe, die bestimmungsgemäß offen betrieben werden kann, soweit die Feuerstätte nicht ausschließlich für die Zubereitung von Speisen bestimmt ist".

Aus meiner Sicht trifft dies auf den "Rösler Vulkan 65/50" zu, da er bestimmungsgemäß offen betrieben werden darf; sprich ich kann den Kamin ohne Glasscheibe (hoch geschoben) betreiben.

Liege ich hier richtig? Hat jemand Dokumente/Betriebsanleitungen für diesen Kamin?

Ich versuche seit 2 Monaten die Firma Rösler zu erreichen, aber bisher ohne Erfolg.

Über Hilfe diesbezüglich wäre ich sehr dankbar!

Viele Grüße

Moritz

 
Veröffentlicht : 13/02/2020 2:54 pm
(@)
Beiträge: 1105
Noble Member
 

Wenn es sich um einen Kamineinsatz mit Scheibe handelt dann fällt der nicht unter offene Kamine. Ein Kamineinsatz mit Scheibe oder einer anderen Türe aus Stahl oder Gusseisen ist KEIN offener Kamin.

Wenn es sich aber NUR um eine Scheibe handelt also ohne Kamineinsatz aus Stahl oder Gusseisen, dann kann es sich um einen offenen Kamin handeln.

Das regelt der § 2 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV . Begriffbestimmungen Punkt 12

In der Regel hat kein Hersteller eines Kamineinsatzes der 1990 oder davor gebaut wurde einen Nachweis das dieser Kamineinsatz die erforderlichen Grenzwerte für CO oder Feinstaub der BImSchV. erfüllt.

Weil 1990 wurde Feinstaub noch nicht gemessen.

Sie könnten vom Schornsteinfeger eine Messung machen lassen ob der Kamineinsatz die Grenzwerte für bestehende Kamineinsätze von 4Gramm/m³ CO und 150mg/ m³ Feinstaub überschreitet. Das ist aber technisch eigentlich nicht möglich bei einem Kamineinsatz. Weil die Messung muss am Abgasrohr dort durchgeführt werden,. wo das Ofenrohr am Stutzen des Kamineinsatzes montiert ist. An diesem Punkt kann man aber nicht messen. Dazu müsste der Kamineinsatz demontiert/ ausgebaut werden.

MfG Dieter Klaucke

 
Veröffentlicht : 13/02/2020 5:50 pm
(@)
Beiträge: 2
New Member
Themenstarter
 

Vielen Dank für die Antwort!

Warum sollte ein Kamineinsatz mit Scheibe nicht unter "offene Kamine" im Sinne der 1. BImSchV, § 2 Begriffbestimmungen, Punkt 12 fallen?

Dort heisst es ja gerade, dass ein "offener Kamin" eine "Feuerstätte für feste Brennstoffe, die bestimmungsgemäß offen betrieben werden kann [...]", ist.

Und da man diesen Rösler Vulkan 65/50 Kamineinsatz-Kamin mit Scheibe auch bestimmungsgemäß offen betreiben kann, müsste doch die Ausnahmeregelung für offene Kamine hier auch gelten -- oder übersehe ich etwas?

Ansonsten beschreibt das hier den Kamin:

Weiss jemand, ob die Firma noch Kamine herstellt?

Viele Grüße

Moritz

 
Veröffentlicht : 14/02/2020 1:20 am
(@)
Beiträge: 1105
Noble Member
 

Hallo Maurice

nach der Beschreibung von der Firma Rösler ist der Vulkan 65/50 ein OFFENER Kamineinsatz. Mehrfach steht in dieser Einbauanleitung Offener Kamineinsatz. Warum Ihr Kamineinsatz eine Scheibe hat weiß ich nicht. Das sollten Sie mal bei der Firma Rösler nachfragen. Die gibt es ja noch . Wenn die Telefonisch schlecht erreichbar sind Mail schreiben. Und fragen Sie die Firma Rösler als welche Einzelraumfeuerungsanlage der Kamineinsatz damals juristisch deklariert wurde. So wie es in der Einbauanleitung steht als offener Kamineinsatz

Zeigen Sie diese Einbaueinleitung Ihren Schornsteinfeger, Und verlangen Sie von ihrem jetzigen Schornsteinfeger die Einsicht in die Abnahme von1990. Dort müsste ja stehen als welche Einzelraumfeuerungsanlage der Rösler Kamineinsatz abgenommen wurde. Als offener Kamin oder als Kamineinsatz mit geschlossener Türe ( Scheibe)

Wenn als offener Kamineinsatz, dann fällt er nicht unter der Ausserbetriebnahmeregelung nach BImSchV.

MfG Dieter Klaucke

 
Veröffentlicht : 14/02/2020 7:42 am
 q-mi
(@)
Beiträge: 1
New Member
 

Hallo Moritz,

hast du eine Lösung für dein Problem gefunden?

Ich stehe vor dem gleichen Problem.

MfG Michael

 
Veröffentlicht : 27/09/2020 4:06 pm
(@)
Beiträge: 1
New Member
 

Hallo,

das würde mich auch mal interessieren ob du (oder irgendwer) eine Lösung gefunden hast, steh nämlich vor genau dem selben Problem mit diesem Kamin-Typ.

Gruß

 
Veröffentlicht : 22/11/2020 9:59 am
Teilen: