Vorlegeplatte stess...
 
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Vorlegeplatte stess mit dem Schornsteinfeger

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Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich habe bei mir einen Kamin (5kW) (TT30S TermTech) einbauen lassen. Zu diesem Kamin gibt es direkt eine Vorlegeplatte vom Hersteller für diesen Kamin, welche ich auch gekauft habe. Die Platte wird von vorne nur leicht unter den Ofen geschoben. Nach vorn ist der Überstand gute 50cm und zur Seite 30cm. Heute kam dann der Schornsteinfeger zu abnahme und hat bemängelt, das der Ofen nicht auf der Platte steht und das die Platte bis hinten an die Wand gehen muss. Lauf meinem Kaminbauer stimmt diese Aussage nicht, auch der Hersteller von meinem Kamin/Platte meinte per Mail das dies nicht stimmt, das die Platte den Vorgaben entspricht.

Hier mal ein Bild wie es ungefähr aussieht

Und hier die form der Bodenplatte: &imgrefurl=https%3A%2F%2Fwww.amazon.de%2FTermaTech-30-909-Vorlegeplatte-Formplatte-TT30%2Fdp%2FB0752FK6G2&tbnid=yC-egbqY6msHXM&vet=12ahUKEwjrzK7IsODxAhWAAWMBHdUHBeYQMygDegUIARCdAQ..i&docid=dkU31cPHsQQyUM&w=1500&h=1239&q=tt30s%20vorlegeplatte&ved=2ahUKEwjrzK7IsODxAhWAAWMBHdUHBeYQMygDegUIARCdAQ

Da die Bodenplatte sozusagen in unserer Laufschneise liegt, würde ich diese gern im Sommer wegnehmen können, außerdem kann man dadurch alles besser sauberer halten.

Grüße Dominik

 
Veröffentlicht : 13/07/2021 3:40 pm
(@schwarzmann)
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Der Bezirksschornsteinfeger muss in seiner schriftlichen Mängelmeldung die Rechtsgrundlage benennen auf die er sich beruft. Ist das nicht der Fall schickt Ihr die Mängelmeldung gleich an die zuständige Aufsichtsbehörde zur Prüfung auf Rechtskonformität. Die Aufsichtsbehörde ist im Landkreis das Landratsamt oder in Städten das Amt für öffentliche Ordnung, Amt für Umweltschutz, Abteilung Schornsteinfegerwesen. Da nun ja weder Heizperiode ist, noch Gefahr im Verzuge herrscht, kann auch keine kurze Frist gelten!

 
Veröffentlicht : 14/07/2021 8:07 am
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Vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Ich bin gespannt was in der Mängelmeldung stehen wird, begründen konnte oder wollte er mir seine Aussage nicht.

Zuvor hatte ich den Schornsteinfeger einbestellt, damit er mir eine Auflistung erstellt, auf was ich zu achten habe... Da bei mir auch eine Abgasanlage eingebaut wurde.

Zum Thema "nicht brennbaren Unterlage" stand nur folgendes in den zusätzlichen Anforderungen: "Erstellen einer nicht brennbaren Unterlage 20cm seitlich und 50cm zur Feuerraumtür überstehend.

Das erfüllt auch die aktuelle Platte!

Gruß Dominik

PS.:

In der Feuerungsverordnung

(FeuVO)*

Vom 27. März 2006 steht folgendes: Vor den Feuerungsöffnungen von Feuerstätten für feste Brennstoffe sowie vor Schornsteinreinigungsöffnungen sind Fußböden aus brennbaren Baustoffen durch einen Belag aus nichtbrennbaren Baustoffen zu schützen. Der Belag muss sich nach vorn auf mindestens 50 cm und seitlich auf mindestens 30 cm über die Öffnungen hinaus erstrecken.

Was mich hier ein bisschen irritiert ist "vor Schornsteinöffnungen". Das Abgasrohr vom Ofen welches in die Wand geht, hat oberhalb er der Krümmung ja eine Öffnung.

Bsp.:

Vielleicht stört sich daran der Schonsteinfeger?

 
Veröffentlicht : 14/07/2021 9:21 am
(@schwarzmann)
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Na prima, dann is ja alles super gelaufen: Es hat einen Ortstermin gegeben (das ist auch sinnvoll, richtig und gut). Er hat die Auflagen zuvor mitgeteilt (DAS war ja auch gut und richtig!). DAS wurde auch nachweislich eingehalten. Also kann er sowieso nun keine Nachforderung stellen, die darüber hinaus geht - es sei denn das ist nachgewiesen. Dann kann man ihm aber auch gleich sagen: zu SEINEN Kosten!! Denn ER hat GELD bekommen für seine Stellungnahme! Lässt er hier nur 08/15-Textbausteine los, dann haftet er für seine Angaben - SO einfach ist DAS!

Also mal abwarten, vielleicht erfährt er ja noch Erleuchtung und das ist nur ein Mißverständnis.

sowie vor Schornsteinreinigungsöffnungen sind Fußböden

DAMIT sind die "SchornsteinPUTZtürchen" gemeint !

 
Veröffentlicht : 14/07/2021 6:23 pm
(@)
Beiträge: 3
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Themenstarter
 

Hallo,

nochmal ein kurzes Feedback von mir! Ich habe meinen Schornsteinfeger damit konfrontiert das ich nicht einverstanden bin mit seiner Aussage! Ich möchte das er mir dies schriftlich begründet was seiner Meinung nach nicht passen soll. Außerdem habe ich Ihm gesagt, das ich alle seine Vorgaben eingehalten habe... Sprich alle notwenigen Änderungen würde ich Ihm ansonsten in Rechnung stellen.

UND SIEHE DA!!! Gerade bekomme ich eine Rückruf, er entschuldigt sich für seine Falschaussage und nimmt alles ohne Mängel ab. Dies bekomme ich dann auch noch schriftlich.

Schwarzmann ich bedanke mich bei dir, denn deine Aussage hat nur meine Vermutung bestärkt, das man sich nicht alles gefallen lassen muss.

Gruß Dominik

 
Veröffentlicht : 15/07/2021 2:49 pm
(@schwarzmann)
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Prima. Vielleicht hat er sich einfach auch verrannt oder es war doch ein Mißverständnis. Schön dass sich das so unkompliziert aufgelöst hat. Weitermachen....

 
Veröffentlicht : 16/07/2021 10:46 pm
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