neues prüfgutachten...
 
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neues prüfgutachten für kaminofen erforderlich?

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(@kalle)
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hallo zusammen, bin neu hier, weil ich ein blödes problem mit unserem neuen kaminofen habe, der wir wegen den neuen verordnungen neu angeschafft haben. folgendes problem... der neue ofen zieht nicht vernünftig. am selben schorstein war vorher schon viele jahre en kaminofen dran, der immer problemlos lief. der neue geht gar nicht. zieht nur eingermaßen und auch erst, wenn er bereits eine stunde brennt... nach dem anzünden der grillanzünder ist es zu keiner zeit mehr machbar, die fonttür auch nur leicht und vorsichtig zu öffnen, da sofort der rauch und die abgase in den wohnraum strömen... egal wann... ob direkt nach dem anzünden, ob bei voller leistung oder wenn fast alles runtergebrannt ist... somit ist es nicht möglich holz nachzulegen ohne den ofen annähernd komplett ausgehen zu lassen. sonst verraucht er sofort den wohnraum. lange rede kurzer sinn... 

aktueller stand ... nach etlichen gesprächen und ortsterminen mit schorni und dem ofenhändler, nach schornsteinberechnung mit "satt luft nach oben" und gesprächen mit dem hersteller... der hersteller will die komplette innenverkleidung tauschen und in diesem zusammenhang die Stahlumlenkplatte herausnehmen und entsprechend den vorliegenden messwerten bearbeiten (weitere abgasumlenkplatten haben die mitarbeiter dann dabei). damit soll sichergestellt werden, dass die abgase rückstandslos abziehen können und der kaminofen ohne weitere beanstandungen verwenden und benutzen kann.

uns stellt sich nun natürlich die frage, ob solche umbauten durch den hersteller bzw. den händler einfach so erfolgen dürfen? kann es sein, dass durch solche umbauten die zulassung der prüfinstitute erlischt? sind solche umbauten so einfach erlaubt oder erstmal genehmigungspflichtig und eine neue abnahme durch den TÜV / das prüfinstitut erforderlich?

wer kann uns da etwas raten? sollen wir den händler mal darauf ansprechen und nach der prüfbescheinigung für den umbau fragen???

fragen fragen fragen... the never ending story... grrrrr

 
Veröffentlicht : 06/05/2025 7:15 am
(@sichererofenkauf)
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Hier liegt der Klassische Sachmangel nach § 434 BGB Bürgerlichen Gesetzbuch vor. Da Sie gegenüber dem Händler eine 2 jährige Sachmängelhaftung, auch noch als Gewährleistung bezeichnet haben gilt folgendes. Seit dem 01. Januar 2022 gilt in Deutschland die Warenkaufrichtlinie. Das heißt: Der Händler hat nur noch EINEN Versuch um den Mangel zu beseitigen. Eine technische Änderung an einem Ofen führt zum Erlischen der Zulassung. Der Hersteller muß bei jeder technischen Änderung an einem Ofen ein neues Prüfgutachten erstellen lassen. Ich würde gegenüber dem Händler auf Wandlung des Kaufvertrags bestehen. Dann muß der Händler Ihnen sämtliche Kosten wie Kaufpreis, Liefer- und Anschlußkosten erstatten. Alles so im BGB und der  Rechtsprechung dazu geregelt. Falls der Händler sich hier weigert und Sie eine Rechtschutzversicherung haben die so etwas abdeckt würde ich sofort einen Fachanwalt für Vertragsrecht einschalten.

 

MfG Dieter Klaucke

 
Veröffentlicht : 06/05/2025 9:46 am
(@holzjunkie)
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Hallo Kalle, willkommen hier im Forum. Ist schon ärgerlich, was man als Verbraucher alles geboten bekommt. Dem Beitrag von Herrn Klaucke schließe ich mich an. Bei meinen bescheidenen Ofentechnikkenntnissen kann ich mir schwer Vorstellen, dass mit einer neuen Innenverkleidung und einer geänderten Rauchumlenkplatte so grundlegende Funktionsprobleme behoben werden können. Interessehalber gefragt, was für einen Schornstein habt Ihr, welchen Kaminofen hattet Ihr und was für einen neuen hat Euch der Händler verkauft? 

 
Veröffentlicht : 06/05/2025 10:11 am
(@kalle)
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genauso sehen wir das auch... jede technische änderung bedarf einer neuen zulassung.

 

@holzjunkie 

unser alter ofen war ein 25 jahre alter spartherm, unser neuer ist von kunststoves und der schornstein ist dreischalig.

 
Veröffentlicht : 06/05/2025 12:31 pm
(@holzjunkie)
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Die Kunstöfen habe ich bei meiner Ofenrecherche auch näher angeschaut- fand die optisch sehr ansprechend. Laut Anleitung normal zubedienende Kaminofentechnik, moderner Schornstein, bin gespannt was herauskommt. Vielleicht liegt tatsächlich ein Fertigungsproblem vor, welches der Hersteller/Händler inzwischen kennt und beim ersten Nachbessern beheben kann. Ich drück mal die Daumen.

 
Veröffentlicht : 07/05/2025 12:46 pm
(@kalle)
Beiträge: 3
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Veröffentlicht von: @holzjunkie

Die Kunstöfen habe ich bei meiner Ofenrecherche auch näher angeschaut- fand die optisch sehr ansprechend. Laut Anleitung normal zubedienende Kaminofentechnik, moderner Schornstein, bin gespannt was herauskommt. Vielleicht liegt tatsächlich ein Fertigungsproblem vor, welches der Hersteller/Händler inzwischen kennt und beim ersten Nachbessern beheben kann. Ich drück mal die Daumen.

ja, die öfen machten uns auch einen sehr guten eindruck bei der ersten inaugenscheinnahme. nach aussagen des händlers sind ihm solche probleme bislang angeblich nicht bekannt und er hat auch recht lange (mehrere wochen) gebraucht, es mit dem hersteller zu besprechen. bin auch gespannt, was unser schorni zu den umbauplänen des händlers sagt. ich halte euch auf dem laufenden.

 

 

 
Veröffentlicht : 07/05/2025 7:43 pm
(@sichererofenkauf)
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Meinen Sie mit Kunstöfen die Spanische Firma Kunststoves? Ich habe mir mal die Deutschsprachige Internetseite dieser Firma angeschaut. Das übliche Marketinggerede. Da wird damit geworben, das die Öfen die Ökodesignrichtlinie erfüllen. Das ist die gesetzliche Voraussetzung das man seit 2022 in der EU und Schweiz Öfen verkaufen kann. Von den technischen Daten nicht besonders Fortschrittlich. Da wird zwar mit einer Garantie von 5 Jahren geworben. Die Garantiebedingungen findet man aber nicht. Nach Deutschen Recht ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und die Warenkaufrichtlinie.

MfG Dieter klaucke

 
Veröffentlicht : 08/05/2025 8:33 am
(@holzjunkie)
Beiträge: 25
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Ja, die sind gemeint. Leider trifft "übliches Marketinggerede" bzw. -geschreibe auf fast alle Kaminofenhersteller zu. Vor großen unf kleinen Überraschungen ist man auch nicht geschützt, wenn man bei einem namenhaften Ofenhaus/ Ofenhändler ein deutsches Markenprodukt kauft. Sicherlich, bei dem Händler kann ich theoretisch, wenn nötig, meine Sachmängelansprüche auf kurzem Weg geltend machen. Wenn beim Händler Sturköpfe arbeiten, wird das eine Nervensache, auch wenn die Gesetzeslage eindeutig ist. Meine drei zuletzt gekauften Kaminöfen waren ein Schwedisches Markenprodukt Selbstmontage Onlinehandel, ein Kompaktgrundofen Markenprodukt Ofenhändler mit Aufbau und Markenprodukt Baumarkt Selbstmontage. Mit allen drei Produkten hatte ich Kummer, ulkigerweise am wenigsten mit dem Baumarktofen. Für uns Verbraucher ist es schwer, in der Flut von unzähligen Öfen die wenigen wirklich brauchbaren zu finden. Mir fällt es auch schwer, neuen Ofenkäufern was zu empfehlen. Vielleicht, wenn einem die aktuelle Durchschnittsoptik zusagt, ein richtig gängiges, viel gebautes Markenprodukt vom anerkannt, bekannt guten Händler in der Nähe kaufen, nicht das billigste und nicht das teuerste. Naja, zum Schluss wurde zumindest bei uns fast alles gut, die groben Mängel sind beseitigt, unsere Öfen gefallen uns, ihre Befindlichkeiten kennen wir und sie heizen schön warm.

 
Veröffentlicht : 12/05/2025 10:53 am
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