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Grenzwerte von Hark Skyline

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Wir betreiben seit 2007 durchgehend einen Hark Skyline in Niedersachsen. Unser Schornsteinfer sagt, dass lediglich noch eine Übergangsgenehmigung bis 2024 besteht. Die Grenzwerte der ersten Stufe der BlmSchV werden aber erfüllt. CO 2g/m3 , Staub 75mg/m3, Nox 200 mg/m3 . Siehe Habe ich etwas übersehen?

 
Veröffentlicht : 10/04/2023 7:06 am
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Vielen Dank, für die schnelle Auskunft.

 
Veröffentlicht : 10/04/2023 7:57 am
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Hallo Rebiersch

Die Aussagen von Ottiman sind juristisch FALSCH!!!!

Sie dürfen den Ofen weiterbetreiben. Auch nach dem 31.12.2024. Die Grenzwerte der 1. Stufe der BImSchV. erfüllt der Ofen zwar nicht.

ABER WEITERLESEN!!!

Hallo Ottiman

Ihre Aussage ist juristisch komplett falsch. Wenn Sie hier im Forum etwas schreiben sollten Sie über fundierte juristische Kenntnisse zum Sachverhalt verfügen und nicht solche falschen Dinge schreiben.

1. Da der Ofen VOR dem 22.03.2010 ( Datum der Inkrafttretung der 1. Stufe der BImSchV.) installiert wurde darf der Ofen nach § 26 Absatz 1 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. weiterbetrieben werden( auch nach dem 31.12.2024) wenn folgende Grenzwerte nicht überschritten werden. Feinstaub 150mg/m³

CO 4 Gramm/m³. Hallo Rebiersch: Ihr Hark Ofen überschreitet diese Grenzwerte nicht und darf deshalb weiterbetreiben werden. Das sollte auch Ihr Schornsteinfeger wissen. Hier gelten nicht die Grenzwerte der BImSchV. 1. und 2. Stufe. Wenn diese Grenzwerte überschritten werden erst dann gibt es 2 Möglichkeiten. A. Ofen außer Betrieb nehmen bis zum 31.12.2024. B. Ofen nachrüsten mit einem Partikelfilter. Was ich für unrealistisch halte.

2. Da der Ofen nicht die 2. Stufe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. erfüllt die seit dem 01.Januar 2015 in Deutschland gilt und auch nicht die Verordnung der Ökodesignrichtlinie für Einzelraumfeuerungsgeräte die seit dem 01. Januar 2022 in allen 27 EU Ländern und der Schweiz gilt darf der Ofen nicht mehr neu am Schornstein in der EU und Schweiz angeschlossen werden.

Überrings die Firma Hark hat auf ihrer Internetseite eine Liste aller Harköfen veröffentlicht wo jeder nachlesen kann welche Norm der Harkofen erfüllt.

MfG Dieter Klaucke

 
Veröffentlicht : 10/04/2023 9:17 am
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Hallo Ottiman

Ja es ist so das nach 13 Jahren bestehen der BImSchV. immer noch Schornsteinfeger in Deutschland die Regeln die sie im Staatsauftrag kontrollieren sollen nicht kennen. JA es gibt leider viele Menschen in Deutschland wie Schornsteinfeger. Ofenhändler und selbst Ofenhersteller die immer noch nicht die Regeln der BImSchV. beherrschen und verstehen. Das Thema BImSchV. beschreibe ich nun schon seit 13 Jahren. HEUTE im Zeiten des Internet ist es doch so einfach und schnell zu recherieren. Haben Sie mal den Link zu Hark geöffnet? NEIN. Sonst wüßten Sie ja die Antwort. Was steht dort in der Konformitätserklärung??? LESEN!!!! Würde das der Schornsteinfeger machen wüßte er ( Falls er den § 26 Absatz 1 kennt und beherrscht) das der Ofen am jetzigen Standort weiter betrieben werden kann. Oder googeln Sie den § 26 Absatz 1 der BImSchV.

Dann muß man ja auch noch juristische Texte inhaltlich verstehen. Das beherrschen 98% der Menschen nicht die keine Juristen sind.

Das erlebe ich hier im Forum immer wieder. Allein zum Weiterbetrieb gebrauchter Öfen wimmelt es im Internet von falschen Informationen. Grund . Die Leute die so etwas schreiben haben keine fundierten juristischen Kenntnisse zum Sachverhalt.

Und es heißt oft: Ich vermute. Ich habe mal gehört. Ich denke. Ich meine...

Was sagte schon 1965 Hannah Arendt: Was hilft Ihnen ihre Meinung wenn sie nicht über fundierte Kenntnisse verfügen um ihre Meinung zu begründen.

Ich habe keine Meinung sondern verfüge über fundierte juristische Kenntnisse zur BImSchV. Und das kann jeder der es will und beherrscht überprüfen.

MfG Dieter Klaucke

 
Veröffentlicht : 10/04/2023 11:38 am
(@schloti)
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sichererofenkauf post_id=43612 time=1681118236 user_id=9760 wrote:

Hallo Rebiersch

Die Aussagen von Ottiman sind juristisch FALSCH!!!!

Sie dürfen den Ofen weiterbetreiben. Auch nach dem 31.12.2024. Die Grenzwerte der 1. Stufe der BImSchV. erfüllt der Ofen zwar nicht.

MfG Dieter Klaucke

Stufe 1 erfüllt der laut Liste Hark ( Seite 22 von 23) schon.

Nur zur Richtigstellung

 
Veröffentlicht : 10/04/2023 4:57 pm
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Ottiman post_id=43610 time=1681113837 user_id=9675 wrote:
Bitteschön, öfters wird in diesem Fall ein Filter im Kamin empfohlen aber an deiner Stelle besser einen neuen Ofen kaufen der die

zweite Stufe erfüllt und weiterhin viel Spaß beim feuern :mrgreen:

Ich soll einen neuen Ofen kaufen, obwohl meiner die erste Stufe der BImSchV erfüllt, was auch der Hersteller explizit bestätigt? Die Herstellung eines neuen Ofens verbraucht doch mehr Ressourcen als in 10 Jahren eingespart werden und CO2-neutral erfolgt die Herstellung bestimmt auch nicht.

 
Veröffentlicht : 10/04/2023 6:23 pm
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sichererofenkauf post_id=43612 time=1681118236 user_id=9760 wrote:
Ihr Hark Ofen überschreitet diese Grenzwerte nicht und darf deshalb weiterbetreiben werden. Das sollte auch Ihr Schornsteinfeger wissen. Hier gelten nicht die Grenzwerte der BImSchV. 1. und 2. Stufe.

Vielen Dank. Problem bleibt, dass mein Schornsteinfeger es anders sieht (oder sehen will). Nur zum Verständnis: Die Grenzwerte der BImSchV. 1. und 2. Stufe. gelten hier nicht, da mein Ofen schon 2007 in Betrieb genommen wurde - richtig?

 
Veröffentlicht : 10/04/2023 6:38 pm
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Hallo Rebiersch

Sagen Sie ihrem Schornsteinfegermeister klar und deutlich

sie benötigen dringend eine Fortbildung

zeigen Sie den Schornsteinfeger die Konfirmationserklärung zum Ofen und Drucken Sie irgendwo den Paragraf 26 Absatz 1 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1.BImSchV. aus und zeigen Sie das dem Schornsteinfeger

weigert der sich das anzu erkennen beschweren Sie sich beim Landesinnungsverband der Schornsteinfeger das für Ihr Bundesland zuständig ist

Sagen Sie dem Schornsteinfeger klar das Sie den Ofen weiterbetrieben und nicht außer Betrieb nehmen.

Der Schornsteinfeger kann Sie ja verklagen

das wird der nicht machen.oder wenden Sie sich an den Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks www Schornsteinfeger.de Herr Seelbach

MfG Dieter Klaucke

 
Veröffentlicht : 10/04/2023 6:48 pm
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Ein sehr guter Ratschlag, den ich beherzigen werde. Ein Klage wäre ja nicht schlimm - schließlich führt sie ja zu mehr Rechtssicherheit.

 
Veröffentlicht : 10/04/2023 6:59 pm
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sichererofenkauf post_id=43612 time=1681118236 user_id=9760 wrote:
Hallo Rebiersch

Die Aussagen von Ottiman sind juristisch FALSCH!!!!

Sie dürfen den Ofen weiterbetreiben. Auch nach dem 31.12.2024. Die Grenzwerte der 2.Stufe der BImSchV. erfüllt der Ofen zwar nicht.

ABER WEITERLESEN!!!

Hallo Ottiman

Ihre Aussage ist juristisch komplett falsch. Wenn Sie hier im Forum etwas schreiben sollten Sie über fundierte juristische Kenntnisse zum Sachverhalt verfügen und nicht solche falschen Dinge schreiben.

1. Da der Ofen VOR dem 22.03.2010 ( Datum der Inkrafttretung der 1. Stufe der BImSchV.) installiert wurde darf der Ofen nach § 26 Absatz 1 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. weiterbetrieben werden( auch nach dem 31.12.2024) wenn folgende Grenzwerte nicht überschritten werden. Feinstaub 150mg/m³

CO 4 Gramm/m³. Hallo Rebiersch: Ihr Hark Ofen überschreitet diese Grenzwerte nicht und darf deshalb weiterbetreiben werden. Das sollte auch Ihr Schornsteinfeger wissen. Hier gelten nicht die Grenzwerte der BImSchV. 1. und 2. Stufe. Wenn diese Grenzwerte überschritten werden erst dann gibt es 2 Möglichkeiten. A. Ofen außer Betrieb nehmen bis zum 31.12.2024. B. Ofen nachrüsten mit einem Partikelfilter. Was ich für unrealistisch halte.

2. Da der Ofen nicht die 2. Stufe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. erfüllt die seit dem 01.Januar 2015 in Deutschland gilt und auch nicht die Verordnung der Ökodesignrichtlinie für Einzelraumfeuerungsgeräte die seit dem 01. Januar 2022 in allen 27 EU Ländern und der Schweiz gilt darf der Ofen nicht mehr neu am Schornstein in der EU und Schweiz angeschlossen werden.

Überrings die Firma Hark hat auf ihrer Internetseite eine Liste aller Harköfen veröffentlicht wo jeder nachlesen kann welche Norm der Harkofen erfüllt.

MfG Dieter Klaucke

 
Veröffentlicht : 11/04/2023 6:27 am
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Hallo Ottiman

Der Schornsteinfeger muss und darf in diesem Fall keine Abgasmessung machen.

Weil die Konfirmationserklärung von Hark zu diesem Ofen sagt es eindeutig das die geforderten Imissionsgrenzwerte die verlangt werden nach Paragraf 26 Absatz 1 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1.BImSchV.eingehalten, ja sogar unterschritten werden.

Haben Sie jemals den Paragraf 26 Absatz 1 gelesen und auch inhaltlich verstanden?

Wenn Sie den gelesen haben dann haben Sie den Paragraf 26 inhaltlich nicht verstanden.

Sonst würden Sie hier nicht so einen Schwachsinn schreiben.

Sie sind ja komplett Beratungsresistent.

MfG Dieter Klaucke

 
Veröffentlicht : 11/04/2023 1:08 pm
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Ottiman post_id=43652 time=1681201380 user_id=9675 wrote:
Alles legitim aber die Politik fordert doch längst strengere Reglementierungen, manche sprechen bereits von einem Ofenverbot durch die Hintertür.

Hat der Schorni noch keine Abgasmessung vorgeschlagen?

Ich weiss nicht, wer strengere Reglementierungen gefordert habe. Mein Ofen darf und soll nach den Gesetzesvorgaben weiter betrieben werden. Er darf lediglich nicht versetzt oder zwischenzeilich abgemeldet werden. Für neue Öfen gelten strengere Vorschriften. Dies halte ich für richtig, nachvollziehbar und schont unsere Ressourcen. Eine Abgasmessung wurde bereits an einem Baumuster durchgeführt (). Es ist nicht zu erwarten, dass mein Hark Skyline diese Werte so weit unterschreitet, dass er auch nach Außerbetriebnahme an anderer Stelle weiter betrieben werden könnte, was ich aber ohnhin nicht geplant habe.

 
Veröffentlicht : 11/04/2023 6:03 pm
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Bislang kann ich wohl kaum zivilrechtliche Schritte einleiten. Es wurde ja noch niemand geschädigt.

 
Veröffentlicht : 11/04/2023 9:20 pm
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Die Vorschäge von User sichererofenkauf waren da sinnvoller:

Für vergleichbare Fälle:

> zeigen Sie die Konfirmationserklärung zum Ofen

> Drucken Sie irgendwo den Paragraf 26 Absatz 1 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1.BImSchV. aus und zeigen Sie das dem Schornsteinfeger

> beschweren Sie sich beim Landesinnungsverband der Schornsteinfeger das für Ihr Bundesland zuständig ist

> Sagen Sie dem Schornsteinfeger klar das Sie den Ofen weiterbetrieben und nicht außer Betrieb nehmen.

 
Veröffentlicht : 11/04/2023 9:48 pm
(@retep)
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Kaminofen nein Skyline ja nein nein nein nein nein ja nein unbefristet (nur bei

Bestandschutz)

unbefristet (nur bei

Bestandschutz)

31.12.2018 Bestandsschutz besteht nur, wenn die Feuerstätte örtlich nicht verändert wird. Bei Neuanschluss entfällt der

Bestandsschutz, die Feuerstätte darf nicht mehr in Betrieb genommen werden.

wo ist euer Problem der darf doch weiter "stinken"

 
Veröffentlicht : 21/04/2023 10:25 am
Seite 1 / 2
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