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Genehmigung eines älteren Kaminofens in Baden-Württemberg

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(@emilio)
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Themenstarter
 

Hallo allerseits und ein Gutes Neues Jahr noch,

ich bin neu hier und suche Rat wegen des Weiterbetriebs eines Hase "Arkade" aus den Neunziger Jahren. Wir haben dazu schon viel unternommen, sind aber bislang immer gescheitert: am Schorni, am Landratsamt, an der Innung und am Umweltministerium. Die Geschichte im Einzelnen:

Unser zuständiger Bezirksschornsteinfeger kann / will unserem Ofen keine Genehmingung erteilen, weil er nicht auf der Liste steht. Laut Fa. Hase gibt es keinen Nachrüstsatz o. ä. Ein passiver Filter käme in Frage, aber dazu müsste man den Ofen anschließend an den Einbau messen.

1. Versuch: Es gibt einen solchen Filter von der Fa. Kleining (Kaminfilterkat), der sogar eine DiBt-Zulassung hat. Es gibt dazu ein Rechtsgutachten, das zu dem Schluss kommt, dass der Filter die Bedingungen der BImSchV erfüllt. Auskunft des Schornis: Er hält sich an die Innung Die wiederum hält sich an die Stellungnahme des Umweltminsteriums BaWü, das diesen Filter bzw. das Rechtsgutachten nicht anerkennt. Übrigens nach meinen Informationen im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern. Mit ein Grund, die Grünen nicht mehr zu wählen! Ideologie geht anscheinend vor Wissenschaft.

2. Versuch: den Ofen ohne Filter messen lassen. Immerhin hat er mal 5000DM gekostet und ist nicht irgendein Baumarkt-Schnäppchen. Auskunft des Schornis: er mache das nicht, da gehen seine Messgeräte kaputt (?!).

3. Versuch: Anfage bei der Innung wegen der Messung. Mir wurde der Innungsobermeister genannt. Anfrage bei ihm: Er habe keine Termine (?!).

4. Versuch: Thema ins Forum einstellen.

Was ich hier so gelesen habe, gibt es ja eine realistische Chance, dass der Ofen bereits im jetzigen Zustand die Grenzwerte einhält. Deshalb meine

1. Frage: Gibt es "Leidensgenossen" in BaWü, denen es gelungen ist, ihren Ofen messen zu lassen?

2. Frage an die juristisch bewanderten hier: wie ist denn die rechtliche Situation überhaupt? Wer entscheidet? Der Schorni / die Innung sind ja Exekutive. Könnte ich bspw. eine Ordnungswidrigkeit begehen und dann Widespruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen? Oder gibt es eine andere Möglichkeit, die Angelegenheit vorher gerichtlich klären zu lassen? Immerhin gibt es das Rechtsgutachten. Unsere Rechtsschutzversicherung werde ich jedenfalls mal anfragen. 

Soweit mal der Stand der Dinge.

Grüße aus BaWü, wo es sich eigentlich ganz gut leben ließe.

Emilio


 
Veröffentlicht : 03/01/2026 3:31 pm
(@sichererofenkauf)
Beiträge: 446
Honorable Member
 

Das ist alles unglaublich!!!

1.

Dieser Hase Kaminofen erfüllt nicht die 1. und 2. Stufe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1 BImSchV.

2.Der Filterkat von Kleining hat eine DIBT Zulassung die in ganz Deutschland gilt. Da kann BW nicht sagen erkennen wir nicht an. Das ist Willkür.Denn benötigen sie aber erst wenn folgende Emissionswerte überschritten werden. Feinstaub 150 mg/ m3 CO 4 Gramm/ m3.und das sollte durch eine Messung des Schornsteinfeger ermittelt werden.

 

3. Das der Schornsteinfeger nicht messen will und behauptet, sein Messgerät geht kaputt ist ebenfalls Willkür. Diesen Schornsteinfeger würde ich sagen: lassen Sie sich auf ihren Geisteszustand untersuchen und suchen sie sich einen anderen Job.Nach §26 Absatz 1 Satz 2.der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1 BImSchV.ist der Schornsteinfeger gesetzlich verpflichtet eine Messung zu machen. Das kann er nicht ablehnen.

4. Natürlich können Sie dagegen juristisch vorgehen und wenn ihre Rechtsschutzversicherung das abdeckt. Haben Sie in der Ersten Instanz kein Kostenrisiko. Dazu benötigen Sie einen Fachanwalt für Baurecht bzw. Öffentliches Recht .Das müssen Sie abwägen. 

Da ihr Ofen min. 24 Jahre alt ist, rate ich davon ab. Weil investieren Sie ihr Geld in einen modernen Ofen .

Wenden Sie sich auch an den Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks www.schornsteinfeger.de

MfG Dieter Klaucke 

 

 

 

 

 

 

 


 
Veröffentlicht : 03/01/2026 5:28 pm
(@retep)
Beiträge: 1360
Noble Member
 

Hase Arkade, seine Frist ist bereits zum 31.12.2020 abgelaufen. sorry was hast du dir für einen Schrott andrehen lassen.  da kann auch die Fa. Kleining nicht mehr helfen. 


 
Veröffentlicht : 03/01/2026 8:29 pm
(@emilio)
Beiträge: 2
New Member
Themenstarter
 

@retep Hallooooo! Immer schön freundlich bleiben! Auch im Netz.

1. Der Ofen ist kein Schrott.

2. wir haben ihn uns nicht andrehen lassen, sondern vor ca. 30 Jahren im Fachhandel gekauft.

3. Eigentlich ist so ein Beitrag keine Antwort wert.


 
Veröffentlicht : 03/01/2026 9:42 pm
(@sichererofenkauf)
Beiträge: 446
Honorable Member
 

Hallo Emilio

Leider ist retep hier im Forum schon sehr oft aufgefallen mit Beleidigungen und sehr unfreundlichen Kommentaren zu Fragen...

Dieser Mensch hat kein gutes Benehmen.

Natürlich haben Sie  vor ca.  30 Jahren keinen Schrott gekauft. Damals war ein Hase Kaminofen gute Qualität und vor 30 Jahren gab es keine Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1 BImSchV.  Der Arcade 10 kW wurde bereits 1988 geprüft und der Arcade mit 9 KW 1989

Nachzulesen in der  HKi Datenbank.

Wie die Schornsteinfeger in BW Sie als Bürger behandeln ist unglaublich und juristisch verwerflich.

Leider kenne ich das aus meiner beruflichen Tätigkeit als ehemaliger Ofenhändler und Schreiber hier im Forum. Ihr Fall ist aber extrem.

Ich rate ihnen sich einen neuen Hase Kaminofen zu kaufen.

Die Firma Hase baut auch als einer der wenigen Ofenhersteller Öfen mit dem Deutschen Umweltzeichen Der Blaue Engel.

Das gibt es bereits seit 2020.

MfG Dieter Klaucke 

 

 

 

 

 

 

 


 
Veröffentlicht : 03/01/2026 11:33 pm
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