Nicht immer hören oder rauslesen was man hören oder lesen WILL oder was einem grad so passt!
Denn die neuen Ableitbedingungen gelten nur für Neubauten und Gebäude im Bestand, bei denen sie sich problemlos umsetzen lassen.
Die SIND in aller Regel auch problemlos umsetzbar solange das technisch machbar ist. Optik oder Kosten sind hierbei IRRELEVANT! Also muss eine (technische) "Nicht-Umsetzbarkeit" erstmal nachgewiesen werden!
Man erkennt aber schon an der Formulierung dass das verlinkte geschriebener UNSINN ist: WAS für andere Gebäude soll es denn real geben außer "Neubauten und Gebäude im Bestand"?? Allenfalls "geplante", aber auch für DIE und alle anderen GELTEN die neuen Ableitbedingungen. Denn diese machen sich NICHT am Gebäude fest sondern an der Errichtung einer Abgasanlage.
Warum um alles in der Welt nimmt der Schornsteinfeger das dann ab? Und warum gibt es die Ausnahme regeln?
@Fensterbau
In welchem Bundesland steht das Haus?
BaWü
Was sagen eigentlich diese Paragrafen aus
Überprüfung nach §14 Absatz 1 1. BimSchV
Überprüfung nach §14 Absatz 2 1.BimSchV