Hallo, ich habe eine rechtliche Frage und bin bei der Recherche in eurem Forum gelandet. Der Sachverhalt ist Folgender:
Der liebe Nachbar hat vor ca. 4 Jahren das Nachbarhaus übernommen, dass u.A. über einen Freisitz verfügt. Dort ist ein gemauerter Kaminofen verbaut, der direkt an unser Grundstück grenzt.Dieser wurde zusammen mit dem Haus ca. 1974 erbaut. Die Vorbesitzerin hat ihn kaum noch verwendet. Der ehemalige Kaminkehrer meinte auch, der Kamin wäre bereits geteert und dürfte so nicht mehr betrieben werden.
Der neue Nachbar hingegen meinte, der aktuelle (befreundete) undefined undefined Kaminkehrer hätte ihm Bestandschutz für diesen Kamin zugesichert, da er zum Zeitpunkt der Entstehung dem Stand der Technik entsprach. Allerdings hat sich 1994 etwas geändert: Unser Grundstück - bis dato Ackerland - wurde in Bauland umgewandelt. Unser Haus steht ca. 6,5 m vom Kamin und der Grundstücksgrenze entfernt. Wenn er nun den Kamin mit Brennholz befeuert ist zum einen der Gestank sehr penetrant, die Rauchentwicklung immens und wir müssen alle Fenster geschlossen halten. Es wurde zwar ein Alublech auf der uns zugewandten Seite montiert was den Rauch aber auch nicht einzudämmen mag. Gestern kam zu den üblichen Belastungen noch hinzu, dass Rußflocken auf unser Grundstück und in unseren Pool gelangten. Diese wurden an den Beckenrand gespült und kleben nun dort. Da sie sehr schmierig sind, kann man sie nur abrasiv mit einem Schmutzradierer oder dgl. entfernen, was dem Material aber auch nicht gut tut.
Bestnadschutz schön und gut, aber steht nicht der Immissionsschutz über dem Bestandsschutz?
Hallo, wenn der Ofen im Freisitz steht, also in einem nicht umbauten Raum, dann hat der Schorni damit nichts zutun. Auch der Bestandschutz sagt nichts über den Betrieb des Freisitzofens. Die BImSchV schreibt meines Wissens zumindest die Art des Brennstoffs vor, das ist bei solchen Außenfeuerstellen ebenfalls trockenes Brennholz, auf keinen Fall z.B. chemisch behandeltes Holz oder feuchtes Holz. Trockenes Brennholz qualmt bei korrektem Feuer wenig. Wenn das Nachbarschaftsverhältnis noch nicht zerrüttet ist, würde ich mit dem Nachbarn darüber reden. Das er bei ungünstigem Wind bitte kein Feuer machen soll, kein Qualmholz und möglichst harzarmes Holz verbrennt. Harziges Kiefernholz macht beim Verbrennen auch gerne große Rußflocken. Wenn das Verhältnis ohnehin im Eimer ist, dann juristische Schritte ankündigen. Rauchbelästigung durch Gartenfeuer ist ein Fall für das Ordnungsamt. Ich drücke die Daumen für eine friedliche Einigung.
Wenden Sie sich CH an des Landesverband der Schornsteinfeger in Bayern
www.schornsteinfeger-liv-bayern.de und schreiben dorthin ein Mail und schildern Sie den ganzen Sachverhalt.
Der Landesverband ist gesetzlich dazu verpflichtet kostenlos eine verbindliche Auskunft zu geben..
MfG Dieter Klaucke