Hallo zusammen, ich bin neu hier im Forum und wollte gestern meinen Kamin abnehmen lassen... der nette Kollege meinte nein keine Abnahme der Kamin steht im Fluchtweg... er nimmt ihn so nicht ab!! Obwohl ein halbes Jahr im Voraus es kein Problem war als wir das Vorhaben mit dem gleichen Schornsteinfeger beredet haben ... wir sogar in der Küche am Fenster extra was eingebaut haben damit die Lüftung nicht läuft wenn das Fenster geschlossen ist usw. Nun kommt er nachdem alles verbaut ist mit Fluchtweg.....
Der Kamin steht bei uns im Flur damit alle Räume gleichmäßig warm werden, direkt in einer Ecke wo niemand lang rennt wenn was sein sollte ausser ich will gegen die Wand rennen!! Ich bin jetzt etwas ratlos, kann ich einen anderen Schornsteinfeger beauftragen oder muss ich den meines Bezirkes nehmen?
Was kann ich sonst noch tun um den Kamin abgenommen zu bekommen?
Ich lade mal Fotos mit hoch, das ihr seht das da mehr als genügend Platz ist..
Vielen Dank für eure Ratschläge.
Moin @halasa, wie es aussieht, steht der Ofen im Fluchtweg. Allerdings sieht es auch so aus, als wäre die Mindestbreite für Fluchtwege von 80 cm noch gegeben. Wieviel Platz ist dort zwischen Wandecke und Aussenkante des Ofens?
Experten für Fluchtwege in selbst genutzen privaten Räumlichkeiten findest du z. B. bei der Feuerwehr, da es zum Thema Brandschutz gehört.
Einen anderen Schornsteinfeger können Sie nicht nehmen für die Annahme
Lassen Sie sich juristisch ( Landesbauordnung) erklären warum der Ofen nicht im Flur stehen darf, obwohl der Schornsteinfeger vorher die Genehmigung dazu erteilt hat.
MfG Dieter Klaucke
Wir wissen ja den Wohnort noch gar nicht.
Gerade mal quergelesen. In einigen LBOs gelten die 80 cm nur für Treppenhäuser, bei Fluren wird auch 1 m gefordert. Menschen, auch Behörden, können allerdings auch mit den Worten auf- und abrunden von Zahlen etwas anfangen.
Wir kommen aus Baden-Württemberg, der nette Schornsteinfeger hatte es uns ja im Vorfeld genehmigt, ich verstehe es einfach nicht! Wir haben eine Breite vom Ofen zur Wand von 1,10 m , also wäre der Fluchtweg gewährleistet!!
Danke für eure Antworten
Dann darf er aus meiner Sicht die Abnahme nicht verwehren.
Nach der Feuerungsverordnung Baden Württemberg § 4 dürfen in Treppenhauser und Fluren keine Kaminöfen installiert werden
Nirgendwo in dieser Verordnung sind min. Breiten geregelt.
Da hat Sie ihr Schornsteinfeger zuerst falsch beraten.Und jetzt halt er sich an die Feuerungsverordnung Baden Württemberg.
MfG Dieter Klaucke
Ja das ist doch super, dann darf er die Rückinstallation und neue Installation gerne aus seiner Tasche zahlen!! Frage mich ob er Spass dran hatte uns zu verarschen!!
Wir lassen einen Bekannten von der Feuerwehr mal kommen, mal sehen was er sagt. Aber Verordnung ist wohl Verordnung!!! Bürokratenjungel Deutschland!!