Hallo liebe Forenmitglieder,
als neues Mitglied freue ich mich auf eine rege Diskussion und viele neue Erfahrungen hier im Forum.
Ich habe in meinem Haus 2 Kachelöfen-Heizeinsätze (von damals SCHMID - heute ja: Camina-Schmid) der Modellreihe SD-9 und SD-11. Seit dem 01.01.2025 gelten ja neue Emissionsrichtlinien und mein Kaminkehrer bat um die Unterlagen zu den beiden Heizeinsätzen.
Wie so oft habe ich alle möglichen Informationen und Prospekte zu beiden Heizeinsätzen, aber die gerade wichtige "Leistungserklärung" - auf der die Daten zu Feinstaub und CO² aufgeführt sind - fehlt mir zu diesen beiden Heizeinsätzen.
Der Hersteller CAMINA-SCHMID hatte auf Anfrage angegeben, dass keinerlei Daten mehr im Unternehmen verfügbar "wären" und eine "Neuanschaffung der F- oder G-Serie ja sowieso die bessere Lösung wäre. Mein zuständiger Kaminkehrer stellte aber in Aussicht, dass meine aletn Heizeinsätze (bei übrigens mit Nachheizkästen) die geforderten Emissionswerte sicherlich einhalten können.
Daher nun die Frage ins Forum, ob hier irgend jemand "stolzer" Besitzer dieser Heizeinsätze ist und/oder zumindest entsprechende Unterlagen zur Verfügung stellen könnte. Viele Ofenbauer haben in der Regel entsprechende "Dokumentationskopien" in Ihren Archiven - so die Auskunft vom TÜV und auch von der HKI.
Sollte jemend entsprecehnde Unterlagen haben oder Hinweise darauf geben könnte, wäre ich für eine kurze Rückmeldung sehr dankbar. Für anfallende Kosten (Kopieren/Versand etc.) komme ich sehr gerne auf 😊
Lieben Dank für eure Hilfe und Rückmeldungen,
Rene
1. Seit dem 01.01.2025 bestehen keine neuen Emissionsgrenzwerte für Einzelraumfeuerungsgeräte.
Die letzte gesetzliche Neuerung in der EU ist die Ökodesignrichtlinie die seit dem 01.01.2022 in allen 27 EU Ländern und der Schweiz gilt. Trifft aber für Sie nicht zu.
2.Wenn Ihre Kachelofeneinsätze zwischen dem 01.01.1995 und dem 21.03.2010 Typgeprüft wurden und VOR dem 22.03.2010 am Schornstein angeschlossen wurden, dann gilt folgendes nach § 26 Absatz 1 Satz 1 und 2. der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. Sie hätten bis zum 31.12.2024 nachweisen müssen das diese Kachelofeneinsätze nicht mehr als 4 Gramm CO und 150 mg/ m³ Feinstaub emittieren. Da Sie bisher keinen Nachweis vom Hersteller haben, kann der Schornsteinfeger eine kostenpflichtige Messung machen. Wenn diese Grenzwerte nicht überschritten werden, dürfen Sie diese Kachelofeneinsätze weiter betreiben. Das hätte Ihnen aber ihr Schornsteinfeger mitteilen müssen. Wenn diese Grenzwerte überschritten werden dann dürfen die Kachelofeneinsätze weiter betrieben werden wenn sie mit einen Partikelfilter nachgerüstet werden. Gerade bei Kachelofeneinsätzen ist das nur schwer möglich. Für evtl. 30 Jahre alte Kachelöfeneinsätze ist das auch ökonomisch nicht sinnvoll.
MfG Dieter klaucke
Lese das der Kachelofeneinsatz 1989 eingebaut wurde. ( JA man sollte alles lesen) Da hat Ihr Schornsteinfeger nicht aufgepasst. Der Kachelofeneinsatz hätte schon bis zum 31.12.2020 außer Betrieb genommen werden müssen, bzw. nachgerüstet werden müssen mit einem Partikelfilter. Der wurde dann also schon 4 Jahre illegal betrieben. Typprüfung war zwischen dem 01.01.1985 und 31.12.1994 .Vielleicht auch schon vor 31.12. 1984. Ausssichtslos eine Leistungserklärung zu bekommen für einen min. 36 Jahre alten Kachelofeneinsatz. Weil damals die Feinstaubwerte nicht gemessen wurden.
MfG Dieter klaucke
Hallo Rene,
das schöne bei einem Kachelofeneinsatz ist, dass du nicht den ganzen Ofen demontieren musst. Der Austausch erfolgt in der Regel recht einfach über die Lüftungsgitter, der Einsatz wird herausgeschoben und das Innenleben getauscht, so ist es günstiger als ein komplett neuer Kachelofen.
Wenn ich ein Bild mit Maß hätte, könnte ich dir ein Angebot machen.
Gruß kevin